Kostenlosen Termin online buchen
Die Zerstörung von Daten auf einer Festplatte kann eine Schadensersatzpflicht nach sich ziehen. So entschied in einem Streitfall das Oberlandesgericht Oldenburg, Aktenzeichen 2 U 98/11.
Im verhandelten Fall wurde bei Schachtarbeitern ein Kabel der Stadtwerke beschädigt. Dadurch fiel bei einem Autozulieferer der Strom aus. Die Maschinen konnten wegen des Ausfalls nicht wieder hochgefahren werden. Vielmehr mussten die zerstörten Daten von Softwaretechnikern neu auf die Computer heruntergeladen werden. Für die hierfür angefallenen Arbeitsstunden erhielt der Autozulieferer Schadensersatz.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
Foto: © Dan Race @ fotolia.com
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller