Eine Immobilienfirma wurde zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, weil deren Beraterin Kunden eine überteuerte Eigentumswohnung zur Vermietung angedreht hatte. So urteilte das Oberlandesgericht Nürnberg, Aktenzeichen: 2 U 417/10.
Das Immobiliengeschäftsollte angeblich bei der Finanzierung eines Eigenheims helfen. Die Erwerber der Wohnung, ein junges Ehepaar mit zwei Kindern, besaß kein Eigenkapital und hatte sich wegen des Kaufs eines Reihenhauses an eine Finanzberaterin gewandt. Diese vermittelte ihnen zusätzlich eine vermietete Wohnung für rd. 130.000 Euro und behauptete, dass dies nötig sei, damit die Banken die Kredite für das Reihenhaus geben. Die Beraterin verschwieg aber, dass sie die Wohnung für eine Firma vermittelte, die kurz zuvor 49.000 € dafür gezahlt hatte.
Das Ehepaar geriet in ernste finanzielle Schwierigkeiten. Die Mieteinnahmen aus der Wohnung reichten nicht aus, um die Kreditraten zu zahlen. Als in der Wohnung auch noch Schimmel auftauchte, fochten sie den Kaufvertrag an.
Die Richter des Oberlandesgerichts verurteilten die Immobilienfirma dazu, die Wohnung zum Kaufpreis zurückzunehmen und 11.000 Euro Schadensersatz zu zahlen. Es sei in diesem Fall der Ruin einer Familie in Kauf genommen worden, um die Wohnung mit hohem Gewinn zu verkaufen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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