Viele Erkrankungen wie Kopfschmerz, Übelkeit, Depression gehen auf gesundheitsschädliche Baustoffe und Materialien in Wohnhäusern zurück. Dabei sind die Zusammenhänge nur den wenigsten bekannt.
Besonders tückisch ist, dass viele Schadstoffe vom Menschen nicht wahrgenommen werden können, denn nur wenige Schadstoffe lassen sich beispielsweise an einem typischen Geruch erkennen. Sie können jedoch irreversible Schäden bis hin zu chronischen Vergiftungen auslösen. Zu den bekanntesten Schadstoffen zählen Formaldehyd und Holzschutzmittel, Lösemittel, Konservierungsstoffe oder Schädlingsbekämpfungsmittel. Oft kann auch nicht sichtbarer Schimmelpilzbefall eine Rolle spielen. Besonders gefährdet sind kleine Kinder und Jugendliche, sowie empfindliche oder sensibilisierte Menschen.
Etwa 8000 chemische Verbindungen wurden bislang in Innenräumen von Gebäuden nachgewiesen. Eine großer Teil davon sind die sogenannten flüchtigen organischen Verbindungen, die vor allem von „nassen“ Bauprodukten wie Klebern, Lacken, Farben oder Dichtmassen abgegeben werden. Beim Aushärten und Trocknen gelangen die flüchtigen Stoffe in die Raumluft. Aber auch „trockene“ Baumaterialien wie Holz oder Linoleum können die Qualität der Raumluft verschlechtern. Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (BVS) geht davon aus, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Mehrzahl der Innenräume ein chemisches und/oder mikrobiologisches Problem vorliegt. Dazu kommt, dass Mitteleuropäer schätzungsweise zwischen 80 und 90 Prozent ihrer Zeit in Gebäuden verbringen. Die Problematik sollte daher nicht unterschätzt werden.
Für Verbraucher ist es jedoch nicht ohne weiteres möglich, Baumaterialien auf ihren Schadstoffgehalt hin zu überprüfen, denn der Gesetzgeber verlangt die Deklaration der einzelnen Substanzen erst ab einer bestimmten Konzentration. Stimmen, die eine Volldeklaration fordern, sind noch in der Minderheit. Vollkommen auf sich allein gestellt sindVerbraucher allerdings auch nicht. So werden besonders umweltfreundliche Produkte mit dem Blauen Engel ausgezeichnet. Auch das Label GUT zeichnet Bodenbeläge aus. Viele Beläge werden außerdem baurechtlich geprüft.
Eine echte Alternative sind ökologische Baustoffe. So können etwa Naturdämmstoffe wie Flachs, Hanf, Roggen oder Schafwolle verwendet werden. Wände können mit Naturfarben gestrichen werden oder man verzichtet ganz auf Tapeten, um ausdünstende Kleber zu vermeiden. Wer einen Neubau plant, kann im Bauvertrag festschreiben lassen, dass nur solche natürlichen Stoffe verwendet werden sollen. Bauexperten empfehlen außerdem, mindestens 30 Tage Zeit zum Auslüften zwischen Baufertigstellung und Einzug verstreichen zu lassen.
Aber auch in älteren Gebäuden kann die Schadstoffbelastung im Raum durch bestimmtes Verhalten zumindest etwas gesenkt werden. So empfiehlt das Umweltbundesamt (UBA), morgens und abends mindestens zehn Minuten zu lüften. Bei Renovierungen oder dem Kauf neuer Möbel sollte auf einen geringen Schadstoffgehalt der Produkte geachtet werden.
Häufig können gerade Mieter die oben geschilderten Umstände selbst nicht überblicken.
Die Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden arbeitet in diesem Zusammenhang mit der Baubiologin Frau Birgit Cäsar-Preller zusammen. Sie ist in der Lage, baubiologische Mängel zu erkennen und genau zu bestimmen sowie medizinische Folgen einer baubiologischen Belastung zu diagnostizieren. Gerade in mietrechtlichen Fällen kann eine solche Fachkenntnis sehr wertvoll sein.
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