Wenn Eheleute sich scheiden lassen ist die Frage wer bekommt das Sorgerecht der Kinder – aber was, wenn es um einen Hund geht? Bekommt das Herrchen oder das Frauchen den Hund?
Ein Fall:
Ein Ehepaar stritt sich um eine Hündin, beide wollten den Hund haben. Der Streit ging bis vor das Oberlandesgericht Schleswig Holstein. Die Richter sprachen dem geschiedenen Mann den Hund zu. Die Frau sollten ein Boxer-Rüde und ein Cockerspaniel bekommen. Das Gericht teilte mit, dass keiner sein alleiniges Eigentum an der Hündin beweisen könnte. Der Mann ging mit dem Hund spazieren und schloss die Versicherung ab. Die Frau dagegen kaufte den Hund als Welpen. Die Übereignung der Hündin auf den Mann entspreche der Billigkeit, sei also gerecht, gab das Gericht an.
Bei einer Scheidung werden die Hunde als gemeinsames Eigentum der Streitenden angerechnet, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller .Der Cocker Spaniel bleibt bei der Frau, weil sie in dem Fall Alleineigentümerin ist. Zudem behält sie den Boxer auch, weil ihr Ex-Mann den großen Freiraum in seiner Wohnung nicht bieten kann
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