Unter bestimmten Bedingungen können sich Ehegatten eine Immobilie steuerfrei schenken. Die Möglichkeit auf Häuser und Wohnungen in anderen EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen sind seit dem Jahr 2009 ausgedehnt worden. Die Übertragung ist aber nur möglich, ohne Erbschafts- und Schenkungsteuer zu zahlen, wenn die Ehegatten die Immobilie selbst bewohnen und zwar dauerhaft und dort auch ihren Lebensmittelpunkt haben.
Die Richter am Bundesfinanzhof entschieden, dass eine Schenkung einer Ferienimmobilie oder einer Wohnung an einem Zweitwohnsitz grundsätzlich nicht steuerfrei ist.
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