Die Schifffahrtskrise hat auch die Elbe Emissionshaus GmbH & Co. KG (EEH) arg in Mitleidenschaft gezogen. 2004 gegründet hat das Unternehmen bereits 16 Schiffsfonds auf den Markt gebracht.
„Seit 2010 gibt es für die Mehrzahl der Anleger keine Ausschüttungen mehr“, so Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht Cäsar-Preller in Wiesbaden, „Im Fall der MS Svenja wurden sogar Ausschüttungen zurückgefordert.“
Auch künftig ist für die Anleger kein Land in Sicht, Ausschüttungen sind allenfalls in geringem Ausmaß zu erwarten.
Anleger müssen deswegen aber noch lange nicht auf dem Trockenen sitzen bleiben.
Diese haben möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz. Gründe hierfür können fehlerhafte Anlageberatung oder Prospektfehler sein. „Unsere Erfahrung zeigt gerade bei Schiffsfonds, dass die Anlageberatung häufig nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Schiffsfonds wurden oft als sichere Kapitalanlage oder Altersvorsorge angepriesen. Tatsächlich sind sie aber einem enormen wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt. Auf dieses Risiko, bis hin zum Totalverlust ihres Geldes, hätten die Anleger im Beratungsgespräch hingewiesen werden müssen“, erklärt Cäsar-Preller. Darüber hinaus hätten die Anleger auch über die Provisionszahlungen für die Vermittlung der Anlage aufgeklärt werden müssen.
Ein weiterer Ansatzpunkt für mögliche Schadensersatzansprüche ist, dass der Verkaufsprospekt bereits fehlerhaft war. In jedem Fall sollten sich geschädigte Anleger an einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit erfolgreich geschädigte Anleger von Schiffsfonds.
Weitere Hinweise zu Schiffsfonds und deren Risiken finden Sie unter unserer Rubrik „Schiffsfonds“.
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