Die 1983 gegründete HANSA TREUHAND Schiffsbeteiligungs GmbH & Co. KG hat nach eigenen Angaben über 3,8 Milliarden € in über 100 Schiffe investiert. Seit 2011 besteht die (aktive) Flotte aus 67 Schiffen, darunter vor allem Containerschiffe.
Die Schifffahrtskrise hat die Schiffsfonds der HANSA Treuhand voll erwischt. Ausschüttungen blieben weit hinter den Erwartungen zurück. Vielfach wurden Kapitalerhöhungen beschlossen und Anleger zu Nachzahlungen genötigt.
Anleger müssen deswegen aber noch lange nicht auf dem Trockenen sitzen bleiben.
Diese haben möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz. Gründe hierfür können fehlerhafte Anlageberatung oder Prospektfehler sein. „Unsere Erfahrung zeigt gerade bei Schiffsfonds, dass die Anlageberatung häufig nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Schiffsfonds wurden oft als sichere Kapitalanlage oder Altersvorsorge angepriesen. Tatsächlich sind sie aber einem enormen wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt. Auf dieses Risiko, bis hin zum Totalverlust ihres Geldes, hätten die Anleger im Beratungsgespräch hingewiesen werden müssen. Dies gilt auch für die Nachschusspflicht, die sich gerade bei der Hansa Treuhand realisiert hat“, erklärt Cäsar-Preller. Darüber hinaus hätten die Anleger auch über die Provisionszahlungen für die Vermittlung der Anlage aufgeklärt werden müssen.
Ein weiterer Ansatzpunkt für mögliche Schadensersatzansprüche ist, dass der Verkaufsprospekt bereits fehlerhaft war. In jedem Fall sollten sich geschädigte Anleger an einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Beispiele der Hansa Treuhand Fonds
– HT Flottenfonds II, III, IV, V
– Hansa Arendal, Hansa Atlantic, Hansa Brandenburg
– HS Bach, HS Mozart, HS Beethoven
– HS Elektra, HS MEDEA
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