Die KGAL GmbH & Co. KG wurde 1968 gegründet und bietet seit dem Jahr 2003 Schiffsfonds an. Über 11.000 Anleger haben über 485 Millionen in 12 verschiedene Schiffsfonds investiert.
„Ausschüttungen blieben zumeist hinter den Erwartungen zurück, zum Teil wurde sogar Insolvenz angemeldet wie bei KGAL SeaClass 9 und KGAL SeaClass 10, sehr düster sieht es auch für die Anleger von KGAL SeaClass 6 aus“, so Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
Anleger müssen deswegen noch lange nicht auf dem Trockenen sitzen bleiben.
Diese haben möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz. Gründe hierfür können fehlerhafte Anlageberatung oder Prospektfehler sein. „Unsere Erfahrung zeigt gerade bei Schiffsfonds, dass die Anlageberatung häufig nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Schiffsfonds wurden oft als sichere Kapitalanlage oder Altersvorsorge angepriesen. Tatsächlich sind sie aber einem enormen wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt. Auf dieses Risiko, bis hin zum Totalverlust ihres Geldes, hätten die Anleger im Beratungsgespräch hingewiesen werden müssen“, erklärt Cäsar-Preller. Darüber hinaus hätten die Anleger auch über die Provisionszahlungen für die Vermittlung der Anlage aufgeklärt werden müssen.
Ein weiterer Ansatzpunkt für mögliche Schadensersatzansprüche ist, dass der Verkaufsprospekt bereits fehlerhaft war. In jedem Fall sollten sich geschädigte Anleger an einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit erfolgreich geschädigte Anleger von Schiffsfonds.
Weitere Hinweise zu Schiffsfonds und deren Risiken finden Sie unter unserer Rubrik „Schiffsfonds“.
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