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Ein weiterer FHH  Schiffsfonds des Fondhauses Hamburg hat Insolvenz angemeldet. Laut fondstelegramm vom 13. August 2013 meldete der FHH Fonds Nr. 21 MS Vega Turmalin am Amtsgericht Niebüll Insolvenz an (Az.: 5 IN 79/13).
„Nicht zum ersten Mal ist ein Schiffsfonds des Fondhauses Hamburg von einer Insolvenz betroffen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Für die geschädigten Anleger sei es jetzt wichtig, ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich überprüfen zu lassen, so der Jurist. Sonst drohe ihnen der Totalverlust des eingesetzten Kapitals.
Unzufrieden dürften die Anleger des  FHH Fonds Nr. 21 MS Vega Turmalin mit der Entwicklung ihrer Schiffsbeteiligung schon länger sein, da die Ausschüttungen hinter den Erwartungen zurückblieben. Mit dem Insolvenzantrag ist auch die letzte Hoffnung auf Besserung passé. Dennoch gibt es für die Anleger noch einen Weg, zumindest einen Teil ihres Geldes zu retten. „Gerade bei Schiffsfonds ist es immer wieder zur Falschberatung gekommen, d.h. die Anleger wurden von ihren Beratern nicht über die bestehenden Risiken ihres Investments entsprechend aufgeklärt. Diese fehlerhafte Beratung kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen“, erklärt Fachanwalt Cäsar-Preller. Seiner Erfahrung nach seien Schiffsfonds häufig als extrem sichere und renditestarke Kapitalanlagen empfohlen  worden. „Wie die aktuelle Entwicklung bei vielen Schiffsfonds zeigt, ist aber leider das komplette Gegenteil der Fall“, so Cäsar-Preller.
Ein weiterer Fehler im Beratungsgespräch, der zu Schadensersatz führen kann, ist das Verschweigen der Rückvergütungen, die dem Anlageberater für die Vermittlung zufließen. „Die Anleger müssen über diese so genannten Kick-Back-Zahlungen zwingend aufgeklärt werden. Das bestätigt auch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs“, erläutert Cäsar-Preller.
Geschädigte Anleger des Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 21 MS VegaTurmalin sollten sich an einen erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit erfolgreich geschädigte Schiffsfonds-Anleger.
Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller