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Viele Anleger des Schiffsfonds MS Flottbek dürften von ihrer Kapitalanlage enttäuscht sein. Denn die Ausschüttungen blieben hinter den prospektierten Erwartungen zurück oder blieben aus. Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, rät enttäuschten Anlegern daher, ihre Kapitalanlage auf mögliche Schadensersatzansprüche rechtlich überprüfen zu lassen.
Die Containerschifffahrt befindet sich seit geraumer Zeit in einer schweren Krise. Das bekamen auch die Anleger des Schiffsfonds MS Flottbek zu spüren. Das Containerschiff konnte nicht die erhofften Renditen einfahren. Möglicherweise wurden die Anleger aber schon im Beratungsgespräch mit ihrem Anlageberater über die Risiken ihrer Investition nicht ausreichend aufgeklärt. Fachanwalt Cäsar-Preller: „Aus vielen Gesprächen mit enttäuschten Schiffsfonds –Anlegern wissen wir, dass Schiffsfonds immer wieder als sichere Geldanlage oder sogar Altersvorsorge angepriesen wurden. Über die Risiken einer solchen Beteiligung, die immerhin bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals reichen, wurden die Anleger hingegen im Unklaren gelassen. So eine fehlerhafte Anlageberatung kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen.“ 
Denn nach der ständigen Rechtsprechung müssen die Anleger über alle Risiken entsprechend aufgeklärt werden. „Gleiches gilt übrigens für die Provisionen, die die Bankberater für die Vermittlung der Fonds-Anteile bekommen haben“, ergänzt Cäsar-Preller. Nur wenn diese so genannten Kick-Backs dem Käufer bekannt sind, kann er erkennen, ob die vermittelnde Bank oder Sparkasse möglicherweise in einem Konflikt zwischen den eigenen Interessen und den Wünschen des Kunden steht. „Die Rechtsprechung des BGH ist da eindeutig. Natürlich muss aber immer im Einzelfall geprüft werden, ob die hohen Maßstäbe an eine anleger- und objektgerechten Beratung erfüllt wurden“, so Cäsar-Preller.
Mehr Informationen: Schiffsfonds-Anteile.de
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