Wieder müssen Anleger von Schiffsfonds eine schlechte Nachricht verkraften. Das Amtsgericht Nordenham hat das vorläufige Insolvenzverfahren über das MS Paranga der Bremer Reedereigruppe Harren & Partner eröffnet (Az.: 7 IN 14/13). Das berichtet das fondstelegramm.
Der Frachter wurde bereits 1994 aufgelegt. In der jüngeren Vergangenheit wurde aber auch er nicht von der Krise der Schifffahrt verschont. Seit 2010 haben die Anleger offenbar schon keine Ausschüttungen mehr erhalten. Nun folgte die Insolvenz und den Anlegern droht der Totalverlust ihres investierten Kapitals.
Allerdings können die Anleger möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Gründe hierfür können fehlerhafte Anlageberatung oder Prospektfehler sein. „Unsere Erfahrung zeigt gerade bei Schiffsfonds, dass die Anlageberatung häufig nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Schiffsfonds wurden oft als sichere Kapitalanlage oder Altersvorsorge angepriesen. Tatsächlich sind sie aber einem enormen wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt. Auf dieses Risiko, bis hin zum Totalverlust ihres Geldes, hätten die Anleger im Beratungsgespräch hingewiesen werden müssen“, erklärt Cäsar-Preller. Darüber hinaus hätten die Anleger auch über die Provisionszahlungen für die Vermittlung der Anlage aufgeklärt werden müssen.
Ein weiterer Ansatzpunkt für mögliche Schadensersatzansprüche ist, dass der Verkaufsprospekt bereits fehlerhaft war. In jedem Fall sollten sich geschädigte Anleger an einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit erfolgreich geschädigte Anleger von Schiffsfonds.
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