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Am Amtsgericht Hamburg wurde nach Angaben des fondstelegramms das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Schiffsfonds Nordcapital MS E.R. New York eröffnet (Az. 67c IN 163/14).
Den Anlegern drohen nun empfindliche finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust des investierten Geldes. Betroffene Anleger, die sich damit nicht abfinden wollen, sollten daher prüfen lassen, ob sie Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen können. „Da das Emissionshaus Nordcapital den Fonds bereits 2003 aufgelegt hat, sollten sich die betroffenen Anleger damit nicht mehr viel Zeit lassen. Es könnte schon bald die Verjährung der Ansprüche drohen“, so Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Schadensersatzansprüche können sich beispielsweise gegen die vermittelnde Bank richten, wenn diese ihrer Beratungspflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Zu einer anleger- und objektgerechten Beratung zählt auch eine umfassende Risikoaufklärung. „Bei Schiffsfonds zählen u.a. die meist langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile oder auch das Totalverlustrisiko dazu. Dennoch berichten uns Mandanten immer wieder, dass ihnen die Anlage in Schiffsfonds als sehr sicher empfohlen wurde. Das ist natürlich eine klare Falschberatung“, erklärt Cäsar-Preller.
Zudem hätten die Banken auch über die Provisionen, die sie für die Vermittlung erhalten, ihre Kunden aufklären müssen. „Die Rechtsprechung des BGH ist da eindeutig. Wurde über diese so genannten Kick-Back-Zahlungen nicht informiert, besteht Schadensersatzanspruch auf Rückabwicklung“, sagt Cäsar-Preller.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger von Schiffsfonds.
Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de
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