Wer vor einigen Jahren noch dem „Tipp“ seines Anlageberaters vertraute und sein Vermögen in Schiffsfonds investierte, hat nun oft Probleme –gleichsam zu seinen Schiffen- sich „über Wasser zu halten“.
„Pech gehabt“, könnte man meinen. „Als Anleger ist man dabei aber keineswegs schutzlos“,weist Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden hin. „Wenn vorher der Schiffsfonds als sicheres Anlagemodell verkauft oder nicht hinreichend über die Risiken aufgeklärt wurde, kann der Anleger über Schadensersatzansprüche wieder zu seinem Geld kommen.“
Auch wenn Nachschüsse gefordert werden, sollte besser erst mal nicht gezahlt werden.
Sicherer ist es, den Anwalt aufzusuchen.
Die Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden widmet sich dem Thema Schiffsfonds schon seit Jahren wie auch der aktuelle Newsletter der Kanzlei, zu finden auf www.caesar-preller.de, zeigt.
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