Die Schifffahrtskrise macht auch vor der GEBAB nicht halt. Über 100 Schiffsfonds hat das 1985 gegründete Unternehmen bereits auf den Markt gebracht und Anleger über 1, 6 Milliarden € investiert.
„Im Vergleich zu anderen Schiffsfondsgesellschaften schlägt sich GEBAB zwar recht wacker. Für geschädigte Anleger ist das natürlich keinerlei Trost. So musste etwa der Fonds MS Luna Insolvenz anmelden, bei Ocean Shipping I und Ocean Shipping II sieht es ebenfalls nach Schiffbruch aus“ meint Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Cäsar-Preller.
Auch jenseits drohender Insolvenzen fallen die Erträge für die Anleger oft düster aus. Dies gilt etwa für den Fonds Baltic S.
Allerdings können die Anleger möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Gründe hierfür können fehlerhafte Anlageberatung oder Prospektfehler sein. „Unsere Erfahrung zeigt gerade bei Schiffsfonds, dass die Anlageberatung häufig nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Schiffsfonds wurden oft als sichere Kapitalanlage oder Altersvorsorge angepriesen. Tatsächlich sind sie aber einem enormen wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt. Auf dieses Risiko, bis hin zum Totalverlust ihres Geldes, hätten die Anleger im Beratungsgespräch hingewiesen werden müssen“, erklärt Cäsar-Preller. Darüber hinaus hätten die Anleger auch über die Provisionszahlungen für die Vermittlung der Anlage aufgeklärt werden müssen.
Ein weiterer Ansatzpunkt für mögliche Schadensersatzansprüche ist, dass der Verkaufsprospekt bereits fehlerhaft war. In jedem Fall sollten sich geschädigte Anleger an einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit erfolgreich geschädigte Anleger von Schiffsfonds.
Weitere Hinweise zu Schiffsfonds und deren Risiken finden Sie unter unserer Rubrik „Schiffsfonds“.
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