Rund 50 Schiffsbeteiligungsfonds hat die 1999 gegründete König & Cie GmbH & Co. KG aufgelegt.
Die Erträge waren meist dürftig, Sanierungen schlugen fehl und auch künftig sieht es mehr nach Schiffbruch als nach Oberwasser für die Fonds aus. Dies gilt z.B. für den Suezmax-Tanker Flottenfonds. Weckten die Ausschüttungen bis 2008 noch hohe Erwartungen, ging es anschließend deutlich bergab.
Allerdings können die Anleger möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Gründe hierfür können fehlerhafte Schiffsbeteiligungsfonds oder Prospektfehler sein. „Unsere Erfahrung zeigt gerade bei Schiffsfonds, dass die Anlageberatung häufig nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Schiffsfonds wurden oft als sichere Kapitalanlage oder Altersvorsorge angepriesen. Tatsächlich sind sie aber einem enormen wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt. Auf dieses Risiko, bis hin zum Totalverlust ihres Geldes, hätten die Anleger im Beratungsgespräch hingewiesen werden müssen“, erklärt Cäsar-Preller. Darüber hinaus hätten die Anleger auch über die Provisionszahlungen für die Vermittlung der Anlage aufgeklärt werden müssen.
Ein weiterer Ansatzpunkt für mögliche Schadensersatzansprüche ist, dass der Verkaufsprospekt bereits fehlerhaft war. In jedem Fall sollten sich geschädigte Anleger an einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit erfolgreich geschädigte Anleger von Schiffsfonds.
Weitere Hinweise zu Schiffsfonds und deren Risiken finden Sie unter unserer Rubrik „Schiffsfonds“.
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