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2007 legte Nordcapital (Nordcapital Treuhand GmbH & Cie. KG) den Fonds Schiffsportfolio 2 auf. Der Fonds investierte seinerseits in über 140 Schiffs-beteiligungen.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Durch die breite Streuung hat die Schifffahrtskrise den Fonds voll erwischt. 2010 musste sogar eine Kapitalerhöhung beschlossen werden. Statt Ausschüttungen für Anleger glänzt der Fonds seither mit roten Zahlen. Auch künftig sieht es nicht nach Aufwind aus. Die Krise ist noch lange nicht überwun-den.“
Anleger müssen deswegen aber noch lange nicht auf dem Trockenen sitzen bleiben.
Diese können möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Gründe hierfür können fehlerhafte Anlageberatung oder Prospektfehler sein. „Unsere Erfahrung zeigt gerade bei Schiffsfonds, dass die Anlageberatung häufig nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Schiffsfonds wurden oft als sichere Kapitalanlage oder Altersvorsorge angepriesen. Tatsächlich sind sie aber einem enormen wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt. Auf dieses Risiko, bis hin zum Totalverlust ihres Geldes, hätten die Anleger im Beratungsgespräch hingewiesen werden müssen“, erklärt Cäsar-Preller. Darüber hinaus hätten die Anleger auch über die Provisionszahlungen für die Vermittlung der Anlage aufgeklärt werden müssen. 
Ein weiterer Ansatzpunkt für mögliche Schadensersatzansprüche ist, dass der Verkaufsprospekt bereits fehlerhaft war. In jedem Fall sollten sich geschädigte Anleger an einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. 
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit erfolgreich geschädigte Anleger von Schiffsfonds. 
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller