Der 2008 von Nordcapital aufgesetzte Fonds investierte in 163 Schiffsfonds. Über 30 Millionen € hat der Fonds von den Anleger eingesammelt.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Die breite Streuung in verschiedene Schiffsfonds hat dazu geführt, dass die Schifffahrtskrise voll zugeschlagen konnte. Für Anleger bedeutete dies vor allem den Verzicht von Ausschüttungen. Auch 2013 sieht es hierbei nicht gut aus.
Anleger müssen deswegen aber noch lange nicht auf dem Trockenen sitzen bleiben.
Diese haben möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz. Gründe hierfür können fehlerhafte Anlageberatung oder Prospektfehler sein. „Unsere Erfahrung zeigt gerade bei Schiffsfonds, dass die Anlageberatung häufig nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Schiffsfonds wurden oft als sichere Kapitalanlage oder Altersvorsorge angepriesen. Tatsächlich sind sie aber einem enormen wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt. Auf dieses Risiko, bis hin zum Totalverlust ihres Geldes, hätten die Anleger im Beratungsgespräch hingewiesen werden müssen.“, erklärt Cäsar-Preller. Darüber hinaus hätten die Anleger auch über die Provisionszahlungen für die Vermittlung der Anlage aufgeklärt werden müssen.
Ein weiterer Ansatzpunkt für mögliche Schadensersatzansprüche ist, dass der Verkaufsprospekt bereits fehlerhaft war. In jedem Fall sollten sich geschädigte Anleger an einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
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