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Schnell ist es bei Schnee und Glatteis passiert: zu schnell angefahren oder zu hektisch gelenkt und schon kann das Auto ein Straßenschild umfahren. Jetzt losfahren wäre verkehrt.
Wer einen Schaden mit dem Auto bei einem Winterwetter verursacht durch um-oder anfahren der Schilder oder Pfeilern, sollte dies unbedingt melden. Denn im Verkehrsrecht gilt auch eine Kollision mit einem Poller oder einer Leitblanke als ein Unfall. Also muss der Unfall auch angezeigt werden. Gemeint ist: der Autofahrer muss den Besitzer über den Schaden informieren.
Würde der Autofahrer einfach weiterfahren, würde er Fahrerflucht beginnen. Jedoch sein nicht immer so klar, wem die Schilder gehören, z.B. der Kommune oder dem Land. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller rät, deshalb sollt man im Zweifel immer die Polizei verständigen. Genau genommen, müsste der Verursacher auch hier eine angemessene Zeit warten ob der Geschädigte auftaucht. Es wird jedoch gewarnt, dass es doch sehr unwahrscheinlich sei das jemand genau in diesem Augenblick von der Kommune vorbeikommt. Also ist man immer auf der sicheren Seite, wenn man die Polizei ruft.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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