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Das Geld für die Kommunen ist knapp bemessen. Schlaglöcher werden zum Teil allenfalls notdürftig geflickt. Wenn hierbei ein Auto zu Schaden kommt, muss die Stadt als Straßenbaulastträger zahlen.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden hierzu: „Knappe Haushaltsmittel sind natürlich keine Rechtfertigung für fehlende Straßensicherheit.
Da wird am falschen Ende gespart. Einerseits kann es zu wesentlich teureren Schadensersatz-ansprüchen kommen. Andererseits entsteht ein enormer, allerdings rein volkswirtschaftlicher Schaden. Nämlich gerade dann,  wenn der Staat den Ausbau von Autobahnen hinauszögert. Wenn die Laster im Stau stehen müssen, wird die transportierte Ware natürlich auch teurer und der Preis dann an den Verbraucher weitergegeben. Für Letzteres kann der Bürger leider keinen Ausgleich verlangen.“
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