Deutschlands Straßen hat der Winter bereits jetzt stark zugesetzt. Wenn Autofahrern nun Schäden am Auto durch Schlaglöcher entstehen, müssen sie diese in der Regel selber bezahlen. Denn: Wegen des Wetters müssen Fahrer mit Schlaglöchern rechnen und dementsprechend ihre Geschwindigkeit anpassen.
Die Rechtslage ist klar: Autofahrer haben keinen Anspruch darauf, dass die Straße immer schön glatt und eben ist. Die Gemeinde oder Stadt muss allerdings für Schäden durch Schlaglöcher dann haften, wenn sie dem Autofahrer unerwartet in die Quere kommen. Das ist beispielsweise bei nagelneuen, einwandfreien Straßen der Fall. Für Löcher, die unmittelbar hinter Kurven liegen und nicht durch ein Warnschild gekennzeichnet sind, gilt dies ebenso.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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