Der Bundesgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass Ebay-Mitglieder, die mit ihrem Passwort nachlässig umgehen, nicht unbedingt für die Folgen haften müssen (Aktenzeichen: VIII ZR 289/09).
In dem verhandelten Fall hatte ein Ebay-Mitglied seiner Frau seine Zugangsdaten offenbart, woraufhin sie über sein Mitgliedskonto eine Kücheneinrichtung im Wert von über 30.000 Euro anbot. Der Mann bemerkte das und brach die Auktion ab. Der bis dahin Höchstbietende forderte jedoch für sein Gebot von 1.000 Euro die Ware und berief sich auf die Geschäftsbedingungen von Ebay. Darin ist festgelegt, dass die Mitglieder für alle Aktivitäten haften, die über ihr Mitgliedskonto vorgenommen werden. Vor Gericht hatte der Mann hatte jedoch Glück: Die Richter befanden, dass die Frau ohne Einverständnis des Mannes gehandelt hätte und deshalb kein Vertrag zustande gekommen sei.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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