Ist das Radarfoto von schlechter Qualität, muss auf die Mängel in der Gerichtsverhandlung hingewiesen werden von einem Amtsrichter. Unterlässt er es jedoch, ist das gefällte Urteil von ihm aufzuheben.
Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Ein Fall:
Ein Wagen wurde auf der Autobahn mit 170 km/h geblitzt, dabei waren nur 120 km/h erlaubt.
Es ist eindeutig das der Fahrer zu schnell unterwegs war, jedoch kann man ihn nicht genau identifizieren auf dem Bild. Seine Stirn und der Haaransatz sind durch den Rückspiegel verdeckt.
Nase, Mund und Augen sind nicht genau erkennbar.
Der Fahrer wurde trotzdem von einem Amtsrichter zu 480 Euro und zu einem Monat Fahrverbot verdonnert.
Jedoch müsse der Richter erklären warum es ihm möglich war den Fahrzeugführer zu identifizieren,
erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Da der Richter es nicht konnte wurde der Fall zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht zurückgeschickt.
Foto: © Peter Rauh @ fotolia.com
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