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Verträge für „schlüsselfertige“ Häuser sollten Bauherren immer von einem Sachverständigen prüfen lassen. Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät hierzu, denn der Sachverständige merkt, wenn wichtige Punkte fehlen. Der Begriff schlüsselfertig sei weder gesetzlich definiert noch geschützt. Entsprechende Verträge können deshalb große Lücken aufweisen. Denn: Nur was der Käufer auch bestellt, kann er fordern. Aus Kostengründen scheuten sich viele Hausbesitzer, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Laut VPB schlagen die Kosten mit bis zu 500 Euro zu Buche. Im Vergleich dazu können sich jedoch die Kosten, die durch einen lückenhaften Vertrag entstehen, schnell auf mehrere Tausend Euro summieren.

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