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Aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg geht hervor, dass Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz Anspruch auf Schmerzensgeld haben, wenn sich nachweisen lässt, dass sie mit System ausgegrenzt wurden. 
Mitarbeiter haben einen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn sie von ihren Kollegen oder Vorgesetzten gemobbt werden. Es muss jedoch deutlich sein, dass eine Gesamtschau der Handlung darstellt, dass ein Mitarbeiter systematisch ausgegrenzt wird, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Ein Fall:
Ein Arbeitnehmer arbeitete seit 1992 in der IT-Abteilung eines Unternehmens. Der Mitarbeiter sprach seinen Vorgesetzten 2006 darauf an, dass er nicht ausgelastet sei und bat um weitere Aufgaben. Schließlich sollte er dann täglich Arbeitsberichte verfassen und EDV-Schrott sortieren. In der Folgezeit spitzte sich der Arbeitskonflikt so zu, dass sich der Angestellte psychotherapeutisch behandeln lassen musste. Seit November 2010 war er arbeitsunfähig. Daraufhin klagte der Angestellte auf Schmerzensgeld wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts. 
Mit Erfolg! Dem Mann wurden 7.000 Euro zugesprochen, denn der Arbeitgeber habe den Mitarbeiter systematisch ausgegrenzt und ihn behandelt, als wäre er persönlich ungeeignet und minderwertig.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller