Ein Reiseveranstalter muss bei Fahrten auf bissige Hunde am Ausflugsziel hinweisen. Ein Veranstalter tat dies nicht und musste 3.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. So entschied das Oberlandesgericht Koblenz (Az. 5 U 1354/10). Ein älterer Herr von etwa 70 Jahren wurde bei einer Reise von einem Hund angegriffen. Er brach sich den Oberarm.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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