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Wenn sich zwei Hunde streiten und man dazwischen gehen will, sollte man sich im Klaren sein, dass man auch selbst verletzt werden kann. Dies kann Auswirkungen auf die die Höhe des Schmerzensgelds haben, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
In einem Fall sind zwei Hunde während des Gassigehens aufeinander los gegangen. Als die beiden Tier kurz von einander abließen hielt die eine Besitzerin ihren Hund fest. Kurz darauf lief der andere Hund auf sie zu und biss sie in die Hand. Die Besitzerin erlitt durch den Biss eine Blutvergiftung und konnte erst nach drei Monaten wieder arbeiten gehen. Sie verlangte von der anderen Hundehalterin ein Schmerzensgeld in Höhe von 2250 €. Die Haftpflichtversicherung der anderen Besitzerin zahlte aber nur 750 €, das war ihr nicht genug. 
Das Amtsgericht München (Az: 261 c 32374/10) gab der gebissenen Besitzerin größtenteils Recht, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Grundsätzlich sei ein Schmerzensgeld in Höhe vom 2250€ angemessen. Allerdings konnte bewiesen werden, dass der Hund der Klägerin die Rangelei begonnen hat, deswegen sei es legitim ein Fünftel der Schmerzensgeldsumme abzuziehen. Der Klägerin stünden 2000 € zu, die gezahlten 750 € müssten ebenfalls davon abgezogen werden.
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