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Die Deutsche Kredit¬bank (DKB) spielt in der Geschichte deutscher Schrottimmobilien keine besonders gute Rolle. Immer wieder hat die Bank in der Vergangenheit und ganz besonders zu den Hoch-Zeiten des Immobilienbooms Projekte finanziert, die sich letzten Endes vorn und hinten für den Anleger nicht rentieren konnten, 
Noch heute sitzen viele DKB-Kunden auf ihren nahezu wertlosen Immobilien herum und überlegen, wie es dazu kommen konnte. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Wiesbaden, kennt die Antwort: „Es ging eigentlich immer um sittenwidrig überhöhte Kaufpreise und um falsche Gewinnversprechen!“ Immer mehr Gerichte stellen sich in Verfahren auf Anlegerseite. Sie sprechen Eigentümern von Schrottimmobilien Schadensersatz zu oder machen sogar den Weg frei für eine Rückabwicklung der Anlage.
Die DKB argumentiert vor Gericht immer damit, vom schlechten Verhältnis zwischen Kaufpreis und Wert niemals gewusst zu haben. Das Landgericht Berlin ist aber bereits im vergangenen Jahr dem Nachweis eines definitiv vorhandenen Wissensvorteils gefolgt. Cäsar-Preller: „Die Eigentumswohnung war komplett überteuert und die Bank hätte das wissen und warnen müssen!“ Die DKB hatte sich angeblich auf Expertisen und Aussagen eines offiziellen Immobilienführers bei der Preisprüfung verlassen. Das Berliner Landgericht stellte aber fest, dass der letztendlich finanzierte Kaufpreis mehr als doppelt so hoch lag wie der in der internen Beleihungswertermittlung festgestellte Immobilienwert. Die Anlegerin hatte 86.000 Euro für 46 Quadratmeter gezahlt. Der Kaufpreis, der an die Rentadomo Grundbesitz GmbH & Co.KG gegangen war,  sei damit sittenwidrig überteuert gewesen. Cäsar-Preller: „Am überteuerten Preis hat natürlich ganz besonders die Bank profitiert, daher ist sie auch zu Schadensersatz verpflichtet.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Käufer von Schrottimmobilien.
Mehr Informationen:  anlegerschutz-news.de
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller