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Ein Jugendamt darf eingreifen, wenn ein elfjähriger Junge nicht zur Schule geht und die Eltern das akzeptieren. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm. Bereits in der ersten Klasse hatte der Junge mehr als 40 Fehltage. Ein Schulwechsel half nicht. Zudem lehnten es die Eltern ab, ihr Kind gegen seinen Willen in die Schule zu schicken. Das Gericht entzog deshalb den Eltern das Recht zur Regelung der schulischen Angelegenheit. Als Folge dessen, müssen die Eltern mit dem Jugendamt darauf achten, dass ihr Kind der Schulpflicht nachkommt. Das Kind wohnt dabei weiterhin bei seinen Eltern. 
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