Das eigene Haustier soll einmal in einem Film oder einer Werbung groß rauskommen! Davon träumen viele Hundehalter.
Jedoch fällt der ein oder andere bei der Suche nach Castings auf unseriöse Angebote herein.Daher sollten Tierhalter die Inserate genau prüfen, in denen Hunde, Katzen oder Kaninchen für Werbezwecke gesucht werden, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Meistens verlangen diese Agenturen erst einmal hohe Gebühren, bevor sie die Tiere in die Datenbank aufnehmen. Hierauf weist die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Seriöse Tieragenturen sind daran zu erkennen,
1. dass die Tierhalter erst nach der Vermittlung ihres Vierbeiners etwas zahlen müssen.
2. dass in der Regel die Kosten mit den Honoraren aus den ersten Aufträgen verrechnet werden.
Zudem sollte man beachten, dass die Verträge mit einer Castingagentur grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden können.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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