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Im Juni 2013 machte Stiftung Warentest eine Telefonstichprobe bei Service-Rufnummern. Nun überprüft die Bundesnetzagentur die Betreiber von Service-Rufnummern, die für Warteschleifen unzulässigerweise Geld kassieren, teilt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller mit. Denn seit Juni müssen Service-Anrufe kostenlos sein. Allerdings ergab die Stichprobe, dass man immer noch bei 11 von 37 Warteschleifen zahlen muss. 
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller