Genau wie mit allen Menschen, sollten Mieter mit ihrem Vermieter respektvoll umgehen. Eine grobe Beleidigung kann nämlich laut Amtsgericht München zu einer fristlosen Kündigung führen. Hierauf weist Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller hin.
In einem Fall kam es zwischen einem Ehepaar, welches eine Wohnung gemietet hatte, und seinem Vermieter zu häufigen Streitigkeiten. Eines Morgens beschwerten sich die Mieter beim Vermieter über eine zu geringe Wassertemperatur. Als der Vermieter Nachforschungen anstellen wollte, ließen ihn seine Mieter nicht in ihre Mietwohnung. „Hierbei kam es erneut zu Streitigkeiten.“, so Rosenbusch-Bansi. Jene gipfelten in einer Beleidigung, als jene Mieter ihren Vermieter mit „Sie promovierter Arsch!“ beschimpften.
Als Folge sprach ihr Vermieter ihnen eine fristlose Kündigung aus. Er bekam auch vor Gericht Recht. Laut Richterin verletze eine solche Titulierung ihn in seiner Ehre. Eine fristlose Kündigung sei hier auch wegen einer schweren Störung eines Vertrauensverhältnisses gerechtfertigt.
„Man sollte also respektvoll mit seinem Vertragspartner umgehen. Wenn alle Ruhe bewahren, kann man vielen Streitigkeiten vorbeugen.“, meint Rosenbusch-Bansi.
Neueste Kommentare