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Die Firma Prebyte Media GmbH, die die Internet-Singlebörse www.flirt-fever.de betreibt, muss einem Kunden wegen mangelhafter Vertragsbestimmungen die Gebühr von 72 Euro erstatten. So entschied das Amtsgericht München, Aktenzeichen: 262 C 18519/08.
Ein Jugendlicher unter 18 Jahren hatte sich bei flirt-fever.de angemeldet. Wegen seiner Minderjährigkeit kam ein wirksamer Nutzungsvertrag nicht zustande. Deshalb konnten die abgebuchten 72 Euro Gebühr zurückverlangt werden. Es gab aber noch einen anderen Grund, warum das Amtsgericht München dem Kunden Recht gab. Die Firma Prebyte hatte nämlich im Vertragsdickicht versteckt, dass die günstige Probemitgliedschaft nach kurzer Zeit in eine teuere Mitgliedschaft übergeht und sich dann automatisch verlängert.
Offenbar hat aber die Firma Prebyte aus dem Urteil nichts gelernt. Nach wie vor sind die Hinweise undeutlich, die auf den Übergang in eine teuere Mitgliedschaft und eine automatischen Verlängerung aufmerksam machen, sodass sich womöglich auch andere Kunden vor Gericht gegen Prebyte durchsetzen können.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller rät hierzu: „Sie können als Eltern die Genehmigung des Vertrages bei Prebyte verweigern, sofern sich Ihr Kind ohne Ihr Wissen bei flirt-fever.de angemeldet hat. Der Abbuchung der Gebühr können Sie bei Ihrer Bank widersprechen.“

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