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Eine Echse als Geschenk ist zwar sehr originell, doch man muss sehr genau aufpassen, wenn man exotische Tiere verschenken will.
Exoten wie Schildkröten, Schlangen, Echsen oder Papageien als Geschenk können nicht nur für die Tiere sondern auch für die Besitzer ein Problem werden. Tiere die unter das Artenschutzabkommen fallen, müssen gemeldet werden. Tut man dies nicht kann man sich strafbar machen, warnt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Aber auch wenn alles rechtens ist, ist ein Exot als Haustier nicht einfach. Die Pflegekosten und der zeitliche Aufwand werden oft unterschätzt und dann kann es ganz schnell zur Verwahrlosung des Tieres kommen, warnt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
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Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller