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Immer offensichtlicher wird die systematische Abzocke mit überteuerten Eigentumswohnungen als angeblich lukrative Altersvorsorge. Hunderttausende Anleger wurden seit den 90er Jahren von Banken und Vermittlern mit nahezu derselben Masche reingelegt:
Ein Anrufer erklärt, dass der Staat tolle Steuersparmodelle für Familien und Paare anbiete. Ob der Angerufene denn nicht auch davon profitieren wolle und Steuern sparen möchte? Wegen Einzelheiten komme der Anrufer gerne mal kurzfristig zu Hause vorbei.
Schon sitzt der Vermittler bei seinen künftigen Opfern im Wohnzimmer. Er erklärt, wie man eine prima Altervorsorge treffen kann und wie man mit dem Kauf einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage Steuern sparen und gleichzeitig Geld verdienen könne.
Die Opfer werden in das Büro des Vermittlers eingeladen. Es wird ihnen erklärt, dass das ganze Geschäft so gut wie nichts kostet. Wie ein Perpetuum mobile würde sich quasi alles selbst finanzieren: Mieteinnahmen und Steuerersparnisse deckten die Kreditkosten ab. Nach zehn Jahren könne man die Wohnung mit sattem Gewinn auch wieder verkaufen.
Dem Käufer wird erklärt, dass er sich um nichts kümmern müsse. Alles wird von einem Finanzierungsspezialisten mit der Bank geklärt. Allerdings müsse sich der Kunde jetzt sofort entscheiden, da nur noch wenige günstige Wohnungen zur Verfügung stünden und damit ihm kein anderer zuvorkomme. Besondere Beziehungen des Vermittlers zu einem Notar machten es möglich, dass der Kaufvertrag noch am selben Tag unterschrieben werden könne.
Der überrumpelte Anleger wird sofort zu einem sogenannten „Mitternachts-Notar“ gefahren. So werden unseriös arbeitende Notare genannt, die auf Drängen dubioser Verkäufer auch am Samstagabend noch schnell einen Kaufvertrag beurkunden, obwohl gar kein Grund zur Eile vorliegt. Eigentlich wissen solche Notare, dass den Käufern keine Bedenkzeit gegeben wurde, um den Kaufvertrag gründlich zu prüfen. Aber im späteren notariellen Kaufvertrag steht – entgegen den Tatsachen -, dass der Käufer genügend Prüfzeit hatte.
Den Kreditvertrag für die Eigentumswohnung bekommt der Käufer erst nach der Unterschrift unter den notariellen Kaufvertrag. Das kann manchmal Wochen dauern. Dann die Überraschung: Die monatliche Belastung ist viel höher als vorher angegeben. Da aber der notarielle Kaufvertrag über die Wohnung bereits unterschrieben ist, kann der Anleger nicht mehr vom Geschäft zurücktreten.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden rät:
Oftmals sind am Telefon angebotene Steuersparmodelle unseriös – besser nicht darauf eingehen. Außerdem sollten Sie eine Eigentumswohnung vor einem Kauf auf jeden Fall persönlich besichtigen. Lassen Sie sich die Finanzierung für den Wohnungskauf genauestens erklären und fragen Sie einen Steuerberater, ob die vorgerechneten Steuervorteile stimmen.
Mitgeteilt von Rechtsanwaltskanzlei Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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