Die Solen AG bittet ihre Anleihe-Anleger um einen teilweisen Zinsverzicht. Das teilt die Solarfirma am 19. Februar 2013 auf ihrer Homepage mit. Daher lädt die Solen AG ihre Anleihegläubiger am 8. März zu 2013 zu einer Versammlung am Geschäftssitz in Meppen ein.
Weiter teilt das Solarunternehmen mit, dass die liquiden Mittel voraussichtlich ausreichen, um vereinbarungsgemäß am 8. April 2013 die kompletten Zinsen für den Zeitraum vom 8. April 2012 bis 7. April 2013 vollständig zu zahlen, dies aber die Fortführung des Geschäftsbetriebs gefährden könnte. Hintergrund für die Bitte ist die derzeitige Krise de r Solarbranche.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, rät den Anlegern, sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Er verweist darauf, dass sich einige Solarunternehmen in ernsthaften Schwierigkeiten befänden und angesichts der laufenden Diskussion um die Kürzung der Solarförderung und der starken Konkurrenz aus China die weitere Entwicklung in den Sternen stehe.
„Außerdem“, so der Fachanwalt, „liegt der Reiz einer Unternehmensanleihe ja gerade in dem fest vereinbarten Zinssatz. Eine Garantie, dass mit einem teilweisen Zinsverzicht, das Unternehmen wieder in wirtschaftlich ruhige Fahrwasser kommt, gibt es nicht. Und dann könnte das Geld einfach weg sein. Auf jeden Fall sollten sich die Anleger der AG auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen, ehe sie dem Vorschlag der Geschäftsführung zustimmen.“
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bereits bundesweit geschädigte Anleger anderer Solarunternehmen.
Mehr Informationen: www.caesar-preller.de
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