Die Solen AG hat beim Amtsgericht Meppen Antrag auf Insolvenz gestellt. „Nach den jüngsten Entwicklungen kommt das sicher nicht mehr überraschend“, so Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Die Anleihe-Gläubiger der Solen AG sollten nun zügig ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen lassen, rät der Jurist.
Zum Hintergrund: Die Insolvenz der Solen AG hatte sich in den vergangenen Tagen angekündigt. Das Solarunternehmen konnte die Zinsen der Anleihe-Gläubiger nicht mehr bedienen. Am 8. April wären insgesamt 2.066.100 Euro an Zinsen für den Zeitraum vom 8.04.2012 bis zum 7.04.2013 fällig gewesen. Eine Gläubigerversammlung, bei der über einen teilweisen Zinsverzicht hätte abgestimmt werden sollen, war gescheitert. Nun folgte der Insolvenzantrag.
Die Solen AG teilt aufihrer Homepage mit, dass die Geschäfte trotz des Insolvenzantrags geordnet weiterlaufen. Als Grund für die Insolvenz werden wirtschaftliche Schwierigkeiten bedingt durch die Kürzung der Solarförderung, den Preisverfall und die hohe Zinslast genannt.
„Die Anleihe-Gläubiger der Solen AG sollten jetzt natürlich ihre Forderungen zur Insolvenztabelle form- und fristgereicht anmelden“, erklärt Fachanwalt Cäsar-Preller. „Aber sie sollten sich nicht ausschließlich auf das Insolvenzverfahren verlassen. Denn ob da ihre Forderungen voll bedient werden können, ist zumindest zweifelhaft.“
Stattdessen rät der Jurist, die Kapitalanlage rechtlich von einem versierten Fachanwalt auf Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen: „Hier bieten sich im Grunde zwei Varianten. Möglicherweise liegt Falschberatung vor. Das heißt, die Anleger wurden nicht ordnungsgemäß über die wirtschaftlichen Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt. Eventuell kommt aber auch die Rückabwicklung der Anlage wegen Prospekthaftung in Betracht. In diesem Fall wären schon die Angaben im Verkaufsprospekt fehlerhaft gewesen.“
Die Kanzlei Cäsar-Preller setzt bundesweit die Interessen geschädigter Anleger durch.
Neueste Kommentare