Nach dem Tod des Ehemannes muss das Sozialamt die Beerdigung bezahlen, wenn die Witwe mittellos ist. Auch Verwandte müssen nicht einspringen. Das entschied das Bundessozialgericht Kassel. Eine Hartz IV-Empfängerin hatte die Bestattung ihres verstorbenen Mannes nicht bezahlen können.
– Bundessozialgericht Kassel, Aktenzeichen: B 8 SO 23/08 R –
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