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Im Jahr 2019 wurden vielen Sparern ihre lukrativen Prämiensparverträge durch die Sparkassen gekündigt.“ Dies geht aus einer Auswertung der Verbraucherportale hervor“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Anwalt aus Wiesbaden. Bei Prämiensparverträgen handelt es sich um einen unbefristeten Sparvertrag mit Höchstverzinsung nach einer Anlagedauer von 15 Jahren.

Die meisten Sparverträge wurden in Bayern gekündigt

Als Begründung für die Kündigung der Sparverträge wurde angeführt, dass die vereinbarte Bonusstaffel ausgeschöpft ist. Kunden der Kreissparkasse in Stendal, die ihre in den Jahren 1996 bis 2004 abgeschlossenen Prämiensparverträge weiterführen wollen haben bereits Klage bei Gericht eingereicht. Am 14. Mai 2019 hat der BGH mit dem Urteil AZ: XI ZR 345/18 entschieden, dass die Kündigung rechtmäßig ist. Der Anwalt aus Wiesbaden sagt zu dem Urteil: „Mit dem Urteil hat der BGH den Sparkassen kein pauschales Recht zur Kündigung aller Sparverträge eingeräumt“. Der Anwalt aus der Kanzlei in Wiesbaden sagt weiter: „Die Kündigung der Prämiensparverträge war möglich, da die vertraglich vereinbarte Prämiengarantie beendet war.“ Joachim Cäsar-Preller, Anwalt für Bankrecht aus Wiesbaden, rät Ihnen: „Wenn Ihnen Ihr Sparvertrag gekündigt wurde, sollten Sie prüfen lassen, ob die Kündigung rechtmäßig ist.“ Bei dieser Gelegenheit überprüft der Anwalt für Bankrecht aus Wiesbaden gleichzeitig die Wirksamkeit der Zinsänderungsklausel in Ihrem vor Jahren abgeschlossenen Sparvertrag.

Zu ärgerlichen Kündigungen kommen umstrittene Zinsanpassungen

Obwohl der BGH mit dem Urteilsspruch die Sparkassen gestärkt hat, fühlen sich viele Kunden betrogen. Die Zinsanpassungen stehen ebenfalls in der Kritik. Der Anwalt aus der Kanzlei in Wiesbaden sagt: „Eventuell haben Sie und viele andere betroffene Sparer sogar Anspruch auf Nachzahlungen. Zwei Musterfeststellungsklagen wurden bereits eingereicht.“

Ist ein Widerspruch sinnvoll?

Da die Bedingungen in den abgeschlossen Sparverträgen sehr unterschiedlich gestaltet sind, kann Ihnen der Anwalt für Bankrecht aus Wiesbaden nicht pauschal sagen, ob es sinnvoll ist, dass Sie gegen die Kündigung Widerspruch einlegen. Sinnvoll ist ein Widerspruch, wenn für Ihren Prämiensparvertrag eine maximale Laufzeit vereinbart wurde und wenn Ihr Sparvertrag die höchste Prämienstufe noch nicht erreicht hat.

Fazit

Joachim Cäsar-Preller, Anwalt aus Wiesbaden sagt: „Eine Überprüfung, ob die Verzinsung in den letzten Jahren korrekt war, lohnt sich in vielen Fällen“. Lassen Sie sich bei uns in der Kanzlei aus Wiesbaden beraten.  

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller