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Bei überbuchter Komfort-Klasse bekommen Urlauber Geld zurück
Wenn in der Komfort-Klasse eines Ferienfliegers (vergleichbar der Business-Klasse bei Linienmaschinen) kein Platz frei ist, können Pauschalurlauber, die diese Klasse gebucht haben, kostenlos von der Reise zurücktreten. Auf ein entsprechendes Urteil weist die Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ hin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In dem Fall ging es um eine Pauschalreise in die Dominikanische Republik. Ein Ehepaar hatte für den Flug von Berlin in die Karibik und zurück die Komfort-Klasse der Airline gebucht und vom Reiseveranstalter bestätigt bekommen. Dabei war übersehen worden, dass die Fluggesellschaft die Komfort-Klasse nur für den Rückflug zugesichert hatte – denn für den Hinflug war sie bereits ausgebucht. Als die Touristen dies beim Einchecken merkten, traten sie die Reise nicht an und forderten ihr Geld zurück.
Dazu war das Ehepaar auch berechtigt, entschied das Gericht. Die Beförderung in der Komfort-Klasse sei den beiden zugesichert worden. Dass sie auf dem Hinflug nicht möglich war, sei „eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise“. Durch die Ausstattung, die Sitze und den Service hebe sich die Komfort-Klasse „von den beengten Verhältnissen in der Economyclass deutlich ab“, heißt es in dem Urteil. Dies sei bei einem Flug von zehn bis zwölf Stunden besonders von Bedeutung. Die Urlauber durften daher auch kurz vor dem Abflug noch kostenfrei von der Reise zurücktreten und den Reisepreis von 5 042 Euro zurückfordern.
(Landgericht Duisburg, Aktenzeichen: I O 229/06)

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