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Vor den Türen der Nachbarschaft steht Sperrmüll, der abgeholt werden soll. Sie entdecken einen Sessel und nehmen ihn mit. Ist das eigentlich erlaubt?
Leider nein. Man darf die Sachen vom Sperrmüll anderer Leute nicht einfach mitnehmen. Das kann unter Umständen als Diebstahl oder Unterschlagung geahndet werden. Denn sobald der alte Besitzer den Müll auf den Gehsteig stellt, geht dessen Eigentum auf die Kommune über. Wird er dann von einer Firma zur Verwertung und Beseitigung in eigener Verantwortung abgeholt, wird diese die Eigentümerin. Wer also einfach etwas mitnimmt, dem droht eine Strafe. Sogar schon das Durchsuchen des Sperrmülls kann als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 5.000 Euro Geldstrafe verfolgt werden.
Auch das Dazustellen Ihres eigenen Sperrmülls, ohne den Abtransport zu organisieren, kann Sie einiges kosten. Werden Sie auf frischer Tat ertappt, gibt es vom Ordnungsamt ein Verwarngeld. Beobachtet Sie ein aufmerksamer Nachbar bei der Tat und informiert das Ordnungsamt, kann sogar ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die eingeleitet werden. Dann werden ein Bußgeld und Verfahrenskosten fällig. Das Bußgeld richtet sich dann nach der Sache, die Sie stehengelassen haben. Und das kann unter Umständen bis zu 50.000 Euro betragen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden

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