Kostenlosen Termin online buchen
Wenn der Arbeitgeber es jahrelang akzeptiert hat, rechtfertigen vom Mitarbeiter aufgerundete Spesenabrechnungen keine fristlose Kündigung
 In einem vor dem Arbeitsgericht Cottbus, Aktenzeichen: 7 Ca 868/09, verhandelten Fall hatte ein Bezirksleiter im Außendienst seinem Arbeitgeber jahrelang Spesenabrechnungen vorgelegt, bei denen die Zeiten jeweils auf eine halbe oder volle Stunde gerundet waren. Der Arbeitgeber stellte bei einer Kontrolle fest, dass der Mitarbeiter die Abrechnungen stets zu seinen Gunsten aufgerundet hatte, obwohl er dazu nicht berechtigt war. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber dem Mitarbeiter fristlos. Das Arbeitsgericht erklärte die Kündigung jedoch für unwirksam.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller