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Da ein Snowboard-Urlauber seine Wintersportart nicht ausreichend beherrschte, ging sein Camp-Aufenthalt in Davos frühzeitig zu Ende. Laut dem Amtsgericht Münster darf er aber die Kosten nicht zurückverlangen. 
Ein Reiseveranstalter darf einen Urlauber nämlich von einem speziellen Snowboard-Camp ausschließen, wenn er keine ausreichenden Snowboard-Kenntnisse besitzt. Daher steht ihm keine Minderung des Reisepreises zu. 
Der Fall:
Der Kläger hatte an einer Pauschalreise nach Davos teilgenommen. Der Hauptbestandteil der Reise war ein sogenanntes Freeride-Camp. Der Kläger wurde jedoch am zweiten Tag der Reise vom Veranstalter ausgeschlossen. Dies sei aber kein Reisemangel der eine Minderung des Reisepreises rechtfertigt, so die Richter. Denn – wie Zeugen glaubhaft darlegten – verfügt der Kläger nur über unzureichende Snowboard-Kenntnisse. 
Zudem habe der Veranstalter seine Hinweispflichten nicht verletzt. 
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