Seine grob fahrlässige Fahrweise kostete einen Bootsbesitzer den Versicherungsschutz für sein 140.000 Euro teures Boot. Er hatte wegen überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über sein Boot verloren und ging über Bord. Für das Wrack bekommt er kein Geld von seiner Sportbootkaskoversicherung. So das Urteil des Oberlandesgericht Köln, Aktenzeichen: Az. 9 U 84/ 10.
Mit annähernd 100 Stundenkilometern hatte der Mann auf dem Rhein ein Frachtschiff überholt. Beim Überfahren der Heckwelle des Frachters hob das Sportboot ab und tauchte dann unter, wobei der Mann von Bord gerissen wurde. Das Boot raste führerlos weiter und kam erst in einem Wald auf einer Insel zum Stehen. Das hätte eigentlich nicht passieren dürfen, da das Boot über einen sogenannten „Quick-Stop“ verfügte, der die Zündung unterbricht, sobald der Bootsführer sich vom Steuer entfernt. Es konnte allerdings nicht geklärt werden,ob der Mann die Quick-Stop-Schnur vorschriftsgemäß an seinem Körper befestigt hatte.
Das Gericht hob in seinem Urteil hervor, dass Wassersportler sich mit der Betriebsanleitung ihres Bootes vertraut machen und ihre Geschwindigkeit der Situation anpassen müssen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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