Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) kann ein Mitspieler bei einem Sportwettbewerb nicht haftbar gemacht werden, wenn er einen anderen Mitspieler verletzt. Das gilt sogar, wenn er dabei gegen die Regel verstoßen hat.
In dem vor dem BGH verhandelten Fall zog sich ein Fußballspieler im Spiel einen Bruch des Schien- und Wadenbeins zu. Er warf einem Gegenspieler vor, ihn von hinten mit ausgestrecktem Bin angegriffen zu haben, nachdem er den Ball schon abgespielt hatte. Der Verletzte verlangte von seinem Gegner Schadensersatz. Er unterlag aber vor Gericht in allen Instanzen.
Der BGH: Teilnehmer einer Sportveranstaltung dürfen darauf vertrauen, nicht für Schäden in Anspruch genommen zu werden, die ohne nennenswerte Regelverstöße oder aufgrund der typischen Risiken eines Wettbewerbs entstehen. Mitentscheidend war, dass der Schiedsrichter die Situation nicht als unfair befand.
Bundesgerichtshof, Aktenzeichen: ZR 296/08
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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