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Ein großer Teil der Kontrollmitteilungen, die die Finanzämter von der Deutschen Rentenversicherung Bund für das Jahr 2005 erhalten hat, muss bis zum Ende des Jahres ausgewertet worden sein. Von Rentnern, die 2006 für das Jahr 2005 eine Steuererklärung gemacht haben, kann der Fiskus später für die erklärte Renten nur noch Steuern nachfordern, wenn sie Steuern hinterzogen oder leichtfertig verkürzt haben.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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