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 Eigentümer von Ferienwohnungen schwerer, Verluste aus der Vermietung der Immobilie steuerlich abzusetzen. Wenn die Wohnung nicht ganzjährig an wechselnde Feriengäste vermietet wird, muss der Eigentümer nachweisen, dass die am Ort üblichen Vermietungszeiten um höchsten 25 Prozent unterschritten werden – so die richterliche Entscheidung. 
 „Wenn es aber keine repräsentativen Daten über die örtlichen Vermietungszeiten gibt, kann dies nahezu unmöglich sein“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. „Gelingt dem Eigentümer der Nachweis nicht, muss er anhand einer realistischen Prognoserechnung nachweisen, dass er auf Dauer Überschüsse aus der Vermietung der Ferienwohnung erwartet. Sonst wird die Ferienwohnung vom Finanzamt als steuerlich belanglose Liebhaberei eingestuft, und Verluste werden hieraus nicht anerkannt.“ 
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller