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Weil sie Verbraucher ohne deren Einverständnis zu Werbezwecken anrufen ließ, muss die AOK Plus 10.000 Euro Strafe zahlen. Dieses Urteil fällte das Oberlandesgericht Dresden (Aktenzeichen: 14 U 721/09) im September und wurde danach vom Bundesgerichtshof bestätigt (Aktenzeichen: I ZR 164/09).
Schon vor Jahren war die AOK durch verbotenen Werbeanrufe aufgefallen und hatte sich damals bei Strafe gegenüber der Verbraucherzentrale Sachsen verpflichtet, das zu unterlassen. Jedoch meldeten sich später erneut zwei von AOK-Telefonwerbung genervte Verbraucher.
Die AOK hatte versucht, sich beim Bundesgerichtshof gegen das erstinstanzliche Urteil zu wehren, jedoch ohne Erfolg: die BGH-Richter bestätigten das Urteil. Das deutsche Recht, das für Werbeanrufe ein ausdrückliches Einverständnis von Kunden erfordert, sei nicht zu beanstanden. Und die AOK konnte nicht belegen, dass die Betroffenen zuvor ihr Einverständnis zu einem solchen Anruf gegeben hatten.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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