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Spätestens nach dem Fall „Uli Hoeneß“ ist sie in aller Munde, die strafbefreiende Selbstanzeige.
Wer einmal Geld schwarz ins Ausland gebracht hat, kann dieses nicht mehr ohne Weiteres legal in Deutschland nutzen. Um diesen Schwierigkeiten zu begegnen bietet das Steuerrecht die Möglichkeit sich vollständig über seine „schwarzen Kassen“ zu erklären, wie der Wiesbadener Rechtsanwalt Cäsar-Preller erläutert. Macht der Steuerhinterzieher reinen Tisch und zahlt seine Steuerschulden samt erheblichen Strafzinsen zurück wird er Straffrei.
Jedoch sind die Hürden für die Selbstanzeige hoch und sollen nach dem Willen der Politik noch höher werden, wie der Wiesbadener Rechtsanwalt Cäsar-Preller erläutert.
So muss die Strafanzeige rechtzeitig, also noch bevor die Steuerfahnder ermitteln, eingegangen sein. Diese Anzeige muss lückenlos sein, d.h. es müssen alle hinterzogenen Steuern der letzten zehn Jahre dokumentiert werden. Sollte nachträglich weiteres Schwarzgeld auftauchen, so kann der Hinterzieher ebenfalls nicht mit Straffreiheit rechnen.
Je mehr hinterzogen wurde, desto höher ist indes die zu erwartende Strafe. So kann man ab einer Summe von 100.000 € kaum von einer Geldstrafe ausgehen, ab einer hinterzogenen Summe von 1 Mio. € muss der Hinterzieher damit rechnen eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung antreten zu müssen.
Da die Regeln für die Selbstanzeige sehr hoch sind, erklärt Cäsar-Preller, führt dies zu vielen unwirksamen Selbstanzeigen. Man könne daher nur empfehlen sich in einem solchen Verfahren von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater beraten zu lassen.  
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller