Ein wichtiger Gesetzesantrag des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen scheint offenbar nicht weiterverfolgt zu werden. „Bisher gilt in Deutschland, dass nur natürliche Personen, also Einzelpersonen, nicht aber Firmen, Unternehmen, und Verbände als juristische Personen, strafrechtlich belangt werden können“, teilt der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller mit. Mit der Initiative aus dem Jahre 2013 war beabsichtigt worden, künftig auch Unternehmen und Verbände strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.
Die Initiative aus NRW stellt aber heraus, dass insbesondere auf dem Gebiet der Wirtschafts-, Umwelt- und Korruptionsdelikte eine Erweiterung notwendig sei, da gerade hier erheblicher Einfluss auf das wirtschaftliche und soziale Gesamtgefüge genommen wird. Es sei daher geboten, kollektiveInteressen und Funktionszusammenhänge in die Strafrechtspflege einzuführen. Häufig sei die Schuld der Einzeltäter, die nur zusammenwirken, gering, die Schuld des Gesamtunternehmens aber riesig, sodass dieses auch selbst in den Mittelpunkt von Strafverfolgung rücken müsse.
Zugleich kann eine solche Gesetzesänderung natürlich nicht dazu führen, dass unbeteiligte Mitarbeiter eines Unternehmens „mitbestraft“ werden, wenn sie beispielsweise die negativen Folgen einer Unternehmungsschließung ausbaden müssen. Es läuft sowohl den strafrechtlichen also auch den volkswirtschaftlichen Grundsätzen zuwider, wenn alle mitgestraft werden, nur weil an der Unternehmensspitze Straftaten begangen werden.
Neueste Kommentare