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Wie der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller mitteilt, mehren sich mittlerweile Stimmen aus Polizei und Legislative, die die Einführung eines so genanntes „Seniorenstrafrechts“ fordern.
Die Idee ist natürlich an das bereits bestehende Jugendstrafrecht angelehnt. Bei jugendlichen Straftätern wird deren möglicherweise verzögerter Reife wie auch deren künftiger Entwicklung Sorge getragen. Nicht Vergeltung, sondern Erziehung und künftige bessere Lebensführung sollen hier im Vordergrund stehen. Doch nicht nur bei jugendlichen Tätern, sondern auch bei Opfern findet das Jugendstrafrecht Anwendung.
Fakt ist nun: Statistisch gesehen wird etwa im Jahr 2050 mehr als 50 % der Bevölkerung über 50 und mehr als 30 % über 60 Jahre alt sein. Damit werden aber auch immer mehr ältere Menschen Opfer von Straftaten. Die Täter nutzen hierbei oft gezielt mögliche Beurteilungsschwächen ihrer älteren Opfer aus, wobei hier natürlich eine Vielzahl von Taten, gerade bei Vermögensdelikten, über das Internet vorbereitet oder ausgeführt werden.
Doch nicht nur auf der Opfer-, sondern auch auf der Täterseite nimmt die Beteiligung über 60-jähriger statistisch zu- ein Umstand, der gegebenenfalls zunehmender Altersarmut geschuldet sein mag. Bei einem derart nachhaltigen demographischen Wandel erscheint es selbstverständlich logisch, einmal darüber nachzudenken, ob ganz ähnlich wie bei der Einführung des Jugendstrafrechts auch besondere Täter- und Opferstrukturen bei älteren Mitbürgern berücksichtigt werden müssen.
Die Kanzlei Cäsar-Preller wird die Entwicklung beobachten und zu gegebener Zeit berichten.
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